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   BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70   

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https://dejure.org/1971,4218
BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70 (https://dejure.org/1971,4218)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1971 - 1 StR 462/70 (https://dejure.org/1971,4218)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 (https://dejure.org/1971,4218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rüge der Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften und des sachlichen Rechts - Voraussetzung für die Verjährung der Strafverfolgung - Durchführung der Hauptverhandlung ohne Mitwirkung des dem Angeklagten bestellten Pflichtverteidigers

  • junsv.nl

    Erschiessung von bei der Enterdung von Massengräbern in der Ukraine sowie in und bei Riga eingesetzten - meist jüdischen - Häftlingen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.07.1960 - 5 StR 255/60

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 und 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger, MDR 1969, 903).

    Das Revisionsgericht hat deshalb seine Entscheidung nur darauf zu überprüfen, ob er sein Ermessen fehlerhaft ausgeübt hat (BGH Urteil vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 418/59

    Verfahren bei Verteidigerwechsel

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Es ist nicht ersichtlich, daß der Anwalt seiner unter eigener Verantwortung und unabhängig vom Angeklagten durchzuführenden Aufgabe, dessen Schutz zu dienen und dadurch zur Findung eines gerechten Urteils beizutragen (BGHSt 13, 337, 343) [BGH 30.10.1959 - 1 StR 418/59], nicht gerecht geworden ist.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvR 449/55

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auswahl eines Pflichtverteidigers

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger (BVerfGE 9, 36), doch ist es in der Regel geboten, ihm den Anwalt seines Vertrauens beizuordnen (BVerfGE 1, 109, 114 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51]; 9, 36).
  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Der Angeklagte hat keinen Anspruch auf die Bestellung eines von ihm vorgeschlagenen Rechtsanwalts zum Pflichtverteidiger (BVerfGE 9, 36), doch ist es in der Regel geboten, ihm den Anwalt seines Vertrauens beizuordnen (BVerfGE 1, 109, 114 [BVerfG 31.01.1952 - 1 BvR 68/51]; 9, 36).
  • BGH, 15.07.1969 - 1 StR 244/69

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Die Entscheidung, durch die der Pflichtverteidiger bestellt wird, unterliegt gemäß § 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 und 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger, MDR 1969, 903).
  • BGH, 09.02.1951 - 4 StR 49/50

    Anforderungen an die strafrechtliche Verurteilung wegen in-den-Verkehr-bringens

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Die vom Schwurgericht gezogenen Schlußfolgerungen sind möglich; zwingend brauchen sie nicht zu sein (BGH NJW 1951, 325 Nr. 26).
  • RG, 21.09.1933 - II 662/33

    Ist gegen einen Beschluß des erkennenden Gerichts, durch den der Antrag auf

    Auszug aus BGH, 17.08.1971 - 1 StR 462/70
    Wird der Antrag jedoch bereits im Vorverfahren abgelehnt, hat der Angeklagte gemäß § 304 Abs. 1 StPO die Möglichkeit, das Beschwerdegericht anzurufen, das abschließend über die Abberufung des Pflichtverteidigers entscheidet (vgl. RGSt 67, 310, 312).
  • BGH, 17.07.1973 - 1 StR 61/73

    Fortführung der Hauptverhandlung bei Verhinderung des Wahlverteidigers -

    Auch diese dem Urteil vorausgegangene Entscheidung unterliegt gemäß §§ 305, 336 StPO der Beurteilung des Revisionsgerichts (BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 bei Dallinger MDR 1969, 904; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70).

    Zwar soll sich der Angeklagte in der Regel eines Anwalts seines Vertrauens bedienen können (vgl. BVerfGE 9, 36, 38; 1, 109, 114; BGH, Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60; vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - bei Dallinger MDR 1969, 903; vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70; Dahs, Handbuch des Strafverteidigers, 3. Aufl. Rdn. 82).

  • BGH, 21.03.1979 - 2 StR 453/78

    Erfordernis an die richterliche Unterschrift unter die Urteilsgründe -

    Dasselbe gilt für die Entscheidung, durch die der Antrag eines Angeklagten abgelehnt wird, den ihm bestellten Pflichtverteidiger abzuberufen und an seiner Stelle einen anderen Rechtsanwalt mit der Verteidigung zu beauftragen (vgl. BGH, Urteil vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -).

    Freilich ist einem solchen Antrag allenfalls dann zu entsprechen, wenn das Vertrauensverhältnis ohne seine Schuld gestört worden ist (BGH, Urteil vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 - m.w.Nachw.).

  • BGH, 25.02.1992 - 5 StR 483/91

    Revisibilität der Verteidigerbestellung - Fürsorgepflicht des Vorsitzenden

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, daß die Verfügung des Vorsitzenden, durch die der Verteidiger bestellt wird (§ 142 Abs. 1 StPO), als Vorentscheidung gemäß § 336 StPO unmittelbar der Überprüfung durch das Revisionsgericht unterliegt, weil das Urteil auf ihr beruhen kann(Urteile vom 19. Juli 1960 - 5 StR 255/60 -;vom 15. Juli 1969 - 1 StR 244/69 - = MDR 1969, 904 bei Dallinger;vom 17. August 1971 - 1 StR 462/70 -;vom 17. Juli 1973 - 1 StR 61/73 - = NJW 1973, 1985;vom 21. März 1979 - 2 StR 453/78 -;vom 3. Dezember 1991 - 1 StR 456/91 - zur Veröffentlichung bestimmt).
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   BGH, 17.08.1970 - 1 StR 462/70   

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